Bebauungspläne & Bausatzungen
Mit einem Bebauungsplan kann eine Kommune die Art, den Umfang und die Bauweise von baulichen Nutzungen eines Ortsteils bestimmen. Dies geschieht in Ausübung der kommunalen Planungshoheit nach Artikel 28 Grundgesetz.
Oft stehen hinter den B-Plänen Investoren die anschließend das überplante Gebiet entsprechend bebauen wollen. In diesen Fällen übernehmen die Investoren auch die Kosten der Planung.
Der B-Plan wird in einem zweistufigen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren entwickelt. Beteiligt werden die Bürger und die Träger öffentlicher Belange. (Fachämter und anerkannte Interessengruppen) Das Prozedere dauert durchschnittlich gut ein Jahr.
Die Planung besteht aus:
- einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
- Begründung des B-Plans
- Grünordnungsplan mit Umweltbericht
- Bestätigter Flurvermessung des Plangebietes
- Artenschutzbeitrag
Eine wirksame Orts- und Kommunalentwicklung ist nur über Bebauungspläne möglich. Mit dem B-Plan schafft die Kommune für ihre Ziele planungsrechtliche Sicherheit. Egal ob Wohnungs- Gewerbe- oder Tourismusprojekte mittels B-Plan kann rechtssicher investiert werden. So lassen sich unerwünschte und störende Auswüchse vermeiden. Das Bauordnungsamt muss bei eingehaltenen Vorgaben die Genehmigung erteilen.
Bei fehlender Bauleitplanung wird das Bauordnungsamt in Einzelentscheidungen sich an der Nachbarschaft orientieren und aus den dort vorhandenen Nutzungen die Genehmigungsfähigkeit ableiten. Dabei wird in Einzelfällen ggf. auch die gemeindliche Zustimmung zum Vorhaben übergangen und ersetzt. Dafür maßgeblich sind die Paragrafen 34 und 35 des BauGB. Diese Paragrafen sind allerdings nur Krücken. Sie sollen für den Fall, dass keine städtebauliche Planung vorliegt, selbige ersetzen.
Wegen leerer Kassen und Personalmangel wird das eigentliche Ziel des BauGB, nämlich der städtebaulichen Entwicklung den rechtlichen Rahmen zu geben, nicht erreicht.
Das Instrument Bebauungsplan wird aus meiner Sicht von den Kommunen zu selten zur Ortsentwicklung genutzt. Meist liegt es an den klammen Kassen.
Eine Lösung dafür lesen Sie im folgenden Abschnitt Bausatzungen.
Mit Bebauungsplänen kann eine Kommune regionale Bauvorschriften für einzelne Orte oder Ortsteile festlegen. Für kleine Baugebiete sind Text-Bebauungspläne das Mittel der Wahl. Text-Bebauungspläne sind ein einfaches und preiswertes Instrument zur wirtschaftlichen Belebung des ländlichen Raumes. Mit Bausatzungen lässt sich die Ortsentwicklung fördern und neuen Einwohnenern ein attraktives Umfeld anbieten.
Bausatzungen können regeln:
- Die Mindestfestsetzungen von Art und Maß der Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und örtliche Verkehrsfläche.
- Die Art der Bauweise, z.B.: Als rein textlixher Bebauungsplan. Textbebauungspläne benötigen keine Planzeichnungen, keinen Grünordnungsplan und keine Bestätigung eines Landvermessers.
- Die Definition der bebaubaren Grundstückstiefe und zusätzlich Festlegen des Innen- und Außenbereiches.
- Die Bebaubarkeit der zweiten ggf. dritten Baureihe im Innenbereich, z.B.: Ausbau von Scheunen, Einrichten von Ferienwohnungen, Werkstätten, Neubau für die junge Generation usw.
- Die Gestaltung z.B. zum Erhalt historisch gewachsener Bauformen und Materialien.
Mit Bausatzungen lässt sich zu moderaten Kosten die städtebauliche Entwicklung lenken. Jeder der baut fördert die regionale Wirtschaft, durch
- Bauaufträge an das regionale Handwerk
- Den Betrieb & Erhalt des Gebäudes
- Steuern für die Gemeinde
- Auslastung der Versorgungsanbieter und Infrastruktur
Bausatzungen sind ein effizientestes Instrument der Wirtschaftsförderung.
Der Weg zur Baugenehmigung
Wer bauen will und sei es „nur“ eine Garage, benötigt eine Baugenehmigung. Dafür gibt es eine Reihe verwaltungsrechtlicher Anforderungen.
- Das Antragsformular
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten, objektbezogenem Lageplan
- Baubeschreibung
- Nachweis zur Nutzung erneuerbarer Energien nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Angaben zu den Flächen, der Kubatur und den Kosten
- Statistischer Zählbogen
- Amtlicher Lageplan
- Statischer Nachweis der Tragfähigkeit
- Betriebsbeschreibung
- Wärmeschutznachweis
- Grünplanung, Eingriffs-& Ausgleichsbilanzierung
- Artenschutzbeitrag
- Brandschutzgutachten
- Umwelt- und Immissionsgutachten
- Verkehrsplanung
Zu unserem im Baurecht fachkundigen Team zählen wir den Rechtsanwalt Dr. Peter Durinke. Die Berliner Kanzlei hat sich auf das Planungs- und Baurecht spezialisiert und zählt laut Handelsblatt zu den besten deutschen Anwaltskanzleien. Siehe: https://wolter-hoppenberg.de/team/peter-durinke
Mit Unterstützung des Fachanwalts Dr. Peter Durinke konnten wir bereits mehrfach Bauvorhaben vor einer Versagung bewahren bzw. gegen anfängliche Bedenken von Bauamtsmitarbeitern durchsetzen.
Für unsere Mandanten streben wir keineswegs eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung an. Oberstes Ziel ist immer eine außergerichtliche Lösung. So konnten wir bisher nahezu alle Problemfälle auf dem Verhandlungsweg mit dem Bauamt lösen. Dabei hilft uns eine Mischung aus Diplomatie und langjährigem juristischen Erfahrungswissen. Unsere Architekten Berlin helfen Ihnen dabei.
Ein Bauantrag sollte möglichst von Beginn an genehmigungsfähig eingereicht werden. Denn einmal abgelehnte Anträge, lassen sich oft nur aufwändig heilen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Bauamt ein informelles Vorgespräch zu führen und ggf. eine Bauvoranfrage zu einzureichen. Mit dem Bescheid zur Voranfrage erhalten Sie eine rechtlich bindende und rechtsmittelfähige Auskunft.
Häufige Themen in Brandenburg
- Wird das Bauen in der zweiten Reihe versagt.
- Wird die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zur Ferienwohnung oder zu einer Werkstatt versagt.
- Es werden vorhandenen Nutzungen oder Nutzungsänderungen im Außenbereich versagt.
- Die Genehmigung von Ferienwohnungen in Wohn- und Mischgebieten wird begrenzt.
- Bei nachträglichen Baugenehmigungen von „Schwarzbauten“
- Bei der Wiederbelebung alter, leerstehender Höfe
Begriffe im Baurecht
Bau-Planungsrecht
Bauordnungsrecht
FNP
Flächen-Nutzungs-Plan ist ein großräumiger Bauleitplan nach dem BauGB. Er legt die Art der Flächennutzung innerhalb von Kommunen und Orten fest.
B-Plan
Bebauungs-Plan ist ein kleinteiliger Bauleitplan nach dem BauGB. Er regelt die Art und Weise der erlaubten Bebauung von Grundstücken innerhalb eines Ortsteils.
BauGB
Baugesetzbuch Ist das wichtigste Gesetz für Bauplanungsrecht. Es regelt den Planungsablauf der Bauleitplanung und legt den Umgang mit einzelnen städtebaulichen Themenpunkten aus.
BauNVO
Baunutzungsverordnung regelt die möglichen Festsetzungen zur Art und zum Maß von baulichen Nutzungen auf Grundstücken und in Baugebieten.
Stadtplanungsamt
Verfolgt Ziele der Kreis- und Ortsentwicklung mit den des Instrumenten des BauGB, der BauNVO und in Einzelentscheidungen bei Bauanträgen.
Bauordnungsamt
Ist federführende Behörde für Baugenehmigungen, beurteilt selbst das Einhalten der Bauordnung und beteiligt Fachbehörden mit Stellungnahmen zu Bauanträgen.
10 Tipps zum Umgang mit dem Bauamt
Wir können immer wieder Mitarbeiter beobachten, die vor einer Genehmigung vermeidbare Hürden aufbauen. Als Ursache vermute ich eine Mischung aus Angst sich rechtfertigen zu müssen und einer zwanghaft normopathischen Persönlichkeit. Aber es gibt auch konstruktiv veranlagte Charaktere. Das sind engagierte Mitarbeiter die helfen, um ggf. zwischen den Zeilen eine Lösung für den Antragsteller zu finden.
Hier meine Tipps zum Umgang mit Bauämtern:
- Sammeln Sie Informationen zu den Nutzungsarten und vergleichbaren Bauanträgen im Umfeld. Wie hat dort das Bauamt entschieden? Überlegen Sie, ob und ggf. welche Störungen von Ihrem Vorhaben ausgehen könnten. Werden Ihre Nachbarn beeinträchtigt? Wie können Sie dem vorbeugen?
- Wenn Sie für Ihr Vorhaben keine besonderen Hürden ermitteln können, gehen Sie zum Bauamt und sprechen Sie mit den Mitarbeitern. Fragen Sie nach deren Einschätzung.
- Falls Sie bereits selbst erahnen, dass Ihr Vorhaben sich nicht in die Nachbarschaft einfügt, dass eventuell Ihr Umfeld beeinträchtigt werden könnte, dann holen Sie sich bitte Rat von einem Fachmann für Planungs- und Baurecht. Lassen Sie diesen den Sachverhalt beurteilen und zum Bauamt gehen.
- Suchen Sie als Ratgeber und Antragsbearbeiter einen Planer, der genügend Erfahrung im Umgang mit Bauämtern hat. Sparen Sie nicht am Planer, sondern durch dessen gute Planungsleistung.
- Bei erkennbar schwierigen Bauanträgen wird ein erfahrener Planer vor dem Einreichen des Antrags immer mit den künftigen Bearbeitern sprechen und im Dialog nach einem Lösungsweg für eine Genehmigung suchen.
- Falls kein Konsens erzielt werden kann, stellen Sie zunächst eine Bauvoranfrage in der die kritischen Punkte zur Genehmigungsfähigkeit hinterfragt werden. Reichen Sie bereits mit der Voranfrage eine gut ausformulierte juristische Begründung für Ihren Antrag ein. Es darf sich im Bauamt von Anfang an, erst gar keine negative Meinung verfestigen. Es wird später nur sehr schwer, eine Ablehnung zu überwinden.
- Binden Sie in schwierigen Fällen einen Fachanwalt für Planungs-und Baurecht in das Verfahren ein. Dieser kann soweit als möglich, sich im Hintergrund halten und Ihnen mit fachlichem Rat zuarbeiten. Er tritt nach außen erst in Erscheinung, falls sich beim Bauamt eine negative Beurteilung zu verfestigen droht.
- Für manche Projekte kann es hilfreich sein, die Öffentlichkeit über das Vorhaben zu informieren und sich Unterstützer aus der Gemeinde und der Politik zu suchen. Präsentieren Sie den Nutzen des Vorhabens für die Gemeinschaft, auf Anhörungen, Veranstaltungen, in Broschüren und gegenüber den Medien.
- Wird ein Widerspruch notwendig, sollte er gut begründet und mit einer zusätzlichen Dokumentation zur Rechtsfrage eingereicht werden. Leider ist das keine Erfolgsgarantie, denn Widersprüchen wird nur selten stattgegeben.
- Die beste und kostengünstigste Lösung ist immer eine Einigung mit dem Bauamt. In unserer Berufspraxis konnten wir fast alle Baurechtsfälle auf dem Verhandlungsweg lösen. Doch in manchen Fällen hilft leider nur die Klage. Dafür sollten Sie sich der besten Anwälte bedienen.
Für die rechtliche Beratung kooperieren wirmit einer der besten Anwaltskanzleien im Planungs- und Baurecht: Fachanwalt Dr. Peter Durinke siehe https://wolter-hoppenberg.de/team/peter-durinke.
Kommunale Entwicklung
- Gesundheit, Essen, Trinken, Schlafen — bilden die Basis menschlicher Bedürfnisse, ohne sie geht nichts
- Infrastruktur & Sicherheit — ein Dach über dem Kopf, Energie, Brennstoffe, Wasser, Medizinische Versorgung, Bildung, usw.
- Soziales, Zusatznutzen, Zeitgewinn — Pflege, Seelsorge, naher Einkauf, wohnnahe Dienstleistungen, kurze Wege, moderne Telekommunikation, wohnnahes Arbeiten
- Kommunikation — Nachbarschaften, Dorfgemeinschaft, Freunde, Vereine, teilen von Freude und Leid
- Identität — Selbstverwirklichung, Lebensfreude, Zufriedenheit
Der soziale Zusatznutzen, die Kommunikation und erst recht die Identität sind nur schwach entwickelt. Die Sehnsüchte des Menschen liegen in seinen individuellen Bedürfnissen.
Hierfür den Menschen ein Angebot zu machen, darin liegt die Entwicklungschance der ländlichen Gemeinde. Darüber lassen sich Einwohnerzahl und Wirtschaft fördern.
Identität durch Lebensqualität
Die Menschen sehnen sich nach ganzheitlichen Lebensmodellen aus Wohnen, Mehr-Generationen-Nachbarschaften, Kommunikation und wechselseitiger Nachbarschaftshilfe. Dazu gehören auch wohnnahe Mehrwertangebote für Betreuung, Kultur, Grundversorgung, usw. Viele Menschen sind es leid, mit Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung kostbare Lebenszeit zu verlieren. Sie wünschen sich wohnnahe Arbeitsmöglichkeiten. Das kann sein, ein Home-Office mit schnellem Internet, die eigene Werkstatt auf dem Hof aber auch ein Arbeitsplatz im Nachbarort. Die meisten Menschen bevorzugen das Wohnen im Grünen, die Nähe zur Natur, Sparziergänge in natürlicher Landschaft. Eine Großstadt kann das nicht bieten. Überfüllte städtische Parkanlagen, und tausende Schrebergärten sind Ausdruck dieser Sehnsucht. Die Konsumenten akzeptieren immer weniger chemisch aufgepeppte Lebensmittel. Niemand will Antibiotika oder Hormone in Fleisch oder Geflügel. Bei Erdbeeren aus China oder Wildfleisch aus Neuseeland stellt sich die Frage nach dem Sinn. Der Konsument vertraut zunehmend regionalen Produkten. Ländliche Kommunen sind der ideale Standort, um solche Sehnsüchte zufrieden zu stellen. Sie können anbieten: Dorfgemeinschaften, Infrastruktur und eine schöne Landschaft. Es bedarf nur kleiner Schritte, um daraus ein nachgefragtes Angebot mit Alleinstellungsmerkmalen zu …
Ziel eines Qualitäts-Standortes
Der Qualitäts-Standort für nachhaltiges Leben besteht aus
- kommunikativem Wohnen,
- Handwerk,
- traditioneller Landwirtschaft,
- und Tourismus mit kulturellem Angebot.
Die Gemeinde schafft Anreize für den Aufbau qualitativer Lebensformen. d.h. Wohnen in dörflichen Gemeinschaften, Mehr-Generationen-Nachbarschaften, Betreuungsangebote für Senioren, dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen.
Der Tourismus wird intensiv gefördert. Die Landwirtschaft bleibt auf gegenwärtigen Niveau erhalten, sie erhält neue Absatzchancen auf regionalen Märkten. Z.B. Wöchentlicher Basar für Produkte aus der Region. (Handwerk, Kunst, Trödel, Agrarprodukte).
Alle Aktivitäten in der Gemeinde werden über das Internet und in Flyern kommuniziert. So entsteht Aufmerksamkeit und Interesse für den Standort.
In den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Tourismus erhöhen sich die Umsätze, es entstehen neue Arbeitsplätze. Zwischen den Nutzungsarten entstehen Synergien, die mit ihrer einzigartigen Lebensqualität neue Bewohner anziehen. Neubürger werden in die dörfliche Gemeinschaft integriert. Die Bevölkerung wächst.
Es entwickelt sich eine Wachstums-Spirale getragen von Lebensfreude und einem Wir-Gefühl, kurz um: Neue Identität.
Wo der Hebel anzusetzen ist …
- Wir investieren in die Gemeinschaft und Kultur. Damit erhöhen wir die Lebensqualität für die Einwohner.
- Wir investieren in die Qualität der Landschaft und in die Kultur. Damit fördern wir den Tourismus.
Es entsteht eine Synergie-Kreislauf aus:
Mehr Tourismus >>> mehr Arbeit
Mehr Arbeit >>> mehr Lebensqualität
Mehr Lebensqualität >>> mehr Einwohner
Mehr Einwohner >>> mehr Arbeit